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Wir unterbreiten Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.
Mietkauf
Der Mietkauf ist vergleichbar mit ein klassischen Darlehnsfinanzierung bzw. Ratenkauf, und kommt in Betracht, wenn Sie sicher sind, dass die Maschinen in Ihr Eigentum übergehen. Mietkauf ist aus steuerlicher Sicht nicht unbedingt gleichbedeutend mit Leasing. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über. Somit ist der Mietkauf eher mit einer Ratenzahlung vergleichbar, als mit einem klassischen Leasingvertrag.
Mit der ersten Rate muss die gesamte Mehrwertsteuer des Nettoanschaffungspreises beglichen werden. Die Folgeraten werden dann ohne Mehrwertsteuer abgerechnet.
Vorteile:
Leasing
Während der Leasingzeit sind Sie „Nutzer“ des Gabelstaplers bzw. Hebebühne. Sie zahlen eine monatliche Leasingrate zuzüglich Mehrwertsteuer. Nach Ablauf der Leasingzeit (24, 36, 48 oder bis zu 72 Monaten) nimmt PFK Group GmbH die Maschine zurück. Vorteil:
RentalfinanzierungDas ist für Sie das „Rundum-Sorglos-Paket. Mit dieser Vertragsform haben Sie neben der Finanzierung auch die Wartungs- und Reparaturservice mit festen Raten abgeschlossen. Die Laufzeit beträgt je nach Vereinbarung zwischen 36 und 60 Monaten.
Die Rental - Finanzierung ist steuerlich gleichbedeutend mit Leasing. Wirtschaftlicher Eigentümer der Maschine ist die PFK Group bzw. der Leasinggeber. Die monatlichen Rental-Raten werden zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet. Nach Ablauf der Rentalzeit nimmt PFK Group die Maschine zurück.
Vorteil:
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Verschleißteile, Betriebsstoffe und Teile, die im Zuge der vorgeschriebenen regelmäßigen Wartung unterjährig ausgetauscht werden müssen; |
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Mängel, die ausschließlich das äußere Erscheinungsbild der Maschine beeinflussen; |
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Schäden durch unterlassene Wartung oder sonstige Missachtung der Herstellerbestimmungen |
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Ansprüche wegen zu geringer Leistung oder zu hohem Verbrauch |
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Schäden durch äußerliche Einflüsse und Fehlbedienungen |

Mit der Maschinenbruchversicherung decken Sie Schäden, die z.B. durch Feuer, Diebstahl oder Bedienungsfehler entstehen.
Versichert gelten insbesondere Schäden die
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durch menschliches Versagen, wie Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit |
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| durch innere Betriebsschäden, wie Motorschäden durch Schmiermittelmangel, … | |
| durch Versagen von Mess- und Regeleinrichtungen, Überstrom, Überspannung, … | |
| durch Naturereignisse . wie Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung, … | |
| durch Feuer, wie Brand, Blitzschlag, Explosion, … | |
| durch Abhandenkommen, wie Diebstahl, Raub und Unterschlagung |
entstehen.