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Qualifizierung nach SGB II/ III Beschleunigte Grundqualifikation (EU-Berufskraftfahrer)

Beschleunigte Grundqualifikation (EU-Berufskraftfahrer/in)

 

Aufgrund der Neuregelung der Qualifikation der Berufskraftfahrer, die Rechtliche Grundlage ist das am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie die dazugehörige Berufskraftfahrer-Qualifi-kations-Verordnung (BKrFQV), müssen alle Fahrer/innen, die zu gewerblichen Zwecken Güterkraftverkehr oder Personenverkehr durchführen, eine über die Fahrerlaubnis hinausgehende Grundqualifikation bzw. eine regelmäßige Weiterbildung nach-weisen.
Die Pflicht zur Grundqualifikation schreibt der Gesetzgeber in der Form vor, dass alle Fahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9.9.2008 (Personenverkehr) bzw. nach dem 9.9.2009 (Güterkraftverkehr) erwerben, eine Grundqualifikation nach-weisen müssen. Wurde die Fahrerlaubnis vor dem 10.9.2008 (Personenverkehr) bzw. vor dem 10.9.2009 (Güterkraftverkehr) erworben, sind Sie aufgrund von Besitzstandsregelungen von der Pflicht zur Grundqualifikation (die Weiterbildungspflicht besteht dennoch) ausgenommen.
Der Nachweis der Grundqualifikation kann auch als „beschleu-nigte Grundqualifikation“ erworben werden.

Ziel

Beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG für Kraftfahrer C/CE oder D/DE.
Mit dem erfolgreichen Abschluss erfüllen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, als Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr die geforderte Grundqualifizierung nachzuweisen (ohne Erwerb der Fahrerlaubnis).

Inhalte
  • Modul 1: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
    • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
    • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
    • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
    • Optimierung durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Themen (s.o.)
    • C/CE: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
      D/DE: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
       
  • Modul 2: Anwendung der Vorschriften
    • Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr
    • C/CE: Kenntnisse der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
    • D/DE: Kenntbnisse der Vorschriften für den Personenverkehr. Beförderung bestimmter Personengruppen, Sicherheitsausstattung in Kraftomnibussen, Sicherheitsgurte und Beladen des Kraftomnibusses
       
  • Modul 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
    • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
    • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
    • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
    • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
    • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
    • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
    • C/CE: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
    • D/DE: : Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
       
  • Praktische Fahrstunden
     
  • Kenntnisprüfung IHK (90 Minuten)
Schulungsmaterial
  • Inkl. erforderlichen Ausbildungsunterlagen
Abschluss
  • IHK-Abschluss, "Beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG"
  • PFK-Zertifikat
Dauer
  • Theoretischer Unterricht: 172 UE1
  • Praktische Fahrstunden: 10 UE1
Teilnehmer-voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Eine gütlige Fahrerlaubnis muss nicht vorliegen!
Schulungskosten/ Fördermöglichkeiten
  • Bildungsgutschein: Die Förderung ist nach SGB III möglich.
Zulassungsnummer    ZN: 01601080065/009
Schulungsort
  • Köln
Schulungstermine

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 1 UE=Unterrichteinheit 45 Minuten