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Qualifizierung nach SGB II/ III Bediener Turmdrehkran

Bediener Turmdrehkran

Maßnahmenummer: 357-163-12

Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungs-vorschriften §29 BGV-D6 vor, dass nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung auch nachgewiesen haben. Der Lehrgang vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zum sicheren Betrieb des Turmdrehkranes (Obendreher) erforderlich sind und schließt mit dem Erwerb des Befähigungsnachweises ab. Dieser Lehrgang ist auch für kabinengesteuerte Brückenkrane geeignet. turmdrehkran.jpg

Ziel Erlangen des "Kranführerausweis Turmdrehkran (Obendreher)"
Inhalte
  • Wichtige Rechtsvorschriften (UVV)
  • Verschiedene Arten von Kranen
  • Physikalische Grundlagen
  • Aufbau des Kranes
  • Prüfungen von Kranen und Lastaufnahmemittel
  • Kranarbeiten
  • Anschlagen
  • Abschlusstest
     
  • Einweisung am Kran
  • Fahrübungen mit und ohne Last
    - in der Ebene Abfangen der pendelnden Last
    - Höhenschätzen und Zielfahren
    - Absetzen nach Handzeichen
  • Abschlusstest
Schulungsmaterial
  • Inkl. Schulungsmaterial "Leitfaden Kranführer"
  • Inkl. erforderlichen Ausbildungsunterlagen
Abschluss
  • PFK-Zertifikat
  • Befähigungsausweis "Kranführer für Turmdrehkrane (Obendreher)"
Dauer
  • 5 Tage
  • Gesamtstunden: 45 UE1
  • Unterrichtseinheiten pro Tag: 9 UE1
Teilnehmer-voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung
  • gutes Seh- und Hörvermögen
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten G41
Schulungskosten/ Fördermöglichkeiten
  • Bildungsgutschein: Die Förderung ist nach SGB II/ III möglich
Zulassungsnummer    ZN: 01601080065/011
Schulungsort
  • Köln
Schulungstermine

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 1 UE=Unterrichteinheit 45 Minuten