Bediener Turmdrehkran
Maßnahmenummer: 357-163-12
| Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungs-vorschriften §29 BGV-D6 vor, dass nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung auch nachgewiesen haben. Der Lehrgang vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zum sicheren Betrieb des Turmdrehkranes (Obendreher) erforderlich sind und schließt mit dem Erwerb des Befähigungsnachweises ab. Dieser Lehrgang ist auch für kabinengesteuerte Brückenkrane geeignet. |
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| Ziel |
Erlangen des "Kranführerausweis Turmdrehkran (Obendreher)" |
| Inhalte |
- Wichtige Rechtsvorschriften (UVV)
- Verschiedene Arten von Kranen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau des Kranes
- Prüfungen von Kranen und Lastaufnahmemittel
- Kranarbeiten
- Anschlagen
- Abschlusstest
- Einweisung am Kran
- Fahrübungen mit und ohne Last
- in der Ebene Abfangen der pendelnden Last
- Höhenschätzen und Zielfahren
- Absetzen nach Handzeichen
- Abschlusstest
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| Schulungsmaterial |
- Inkl. Schulungsmaterial "Leitfaden Kranführer"
- Inkl. erforderlichen Ausbildungsunterlagen
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| Abschluss |
- PFK-Zertifikat
- Befähigungsausweis "Kranführer für Turmdrehkrane (Obendreher)"
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| Dauer |
- 5 Tage
- Gesamtstunden: 45 UE1
- Unterrichtseinheiten pro Tag: 9 UE1
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| Teilnehmer-voraussetzungen |
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- gutes Seh- und Hörvermögen
- Arbeitsmedizinisches Gutachten G41
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| Schulungskosten/ Fördermöglichkeiten |
- Bildungsgutschein: Die Förderung ist nach SGB II/ III möglich
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| Zulassungsnummer |
ZN: 01601080065/011 |
| Schulungsort |
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| Schulungstermine |
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1 UE=Unterrichteinheit 45 Minuten
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