Bediener Brücken- und Portalkran
Maßnahmenummer: 357-47-12
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Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (§29 BGV D6) dürfen nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden, die unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Dieser Lehrgang versetzt die Teilnehmer in die Lage, unter Zugrundelegung der physikalischen Gesetze und der Unfallverhütungsvorschriften einen Brücken- und Portalkran sachkundig zu bedienen.
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| Ziel |
Erlangen des "Kranführerausweis Brücken- und Portalkran" |
| Inhalte |
- Wichtige Rechtsvorschriften (UVV)
- Verschiedene Arten von Kranen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau des Kranes
- Prüfungen von Kranen und Lastaufnahmemittel
- Kranarbeiten (Anschlagen)
- Abschlusstest (Theorie)
- Einweisung am Kran
- Fahrübungen mit und ohne Last
- in der Ebene Abfangen der pendelnden Last
- Höhenschätzen und Zielfahren
- Absetzen nach Handzeichen
- Abschlusstest (Praxis)
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| Schulungsmaterial |
- Leitfaden "Kranführer"
- Inkl. erforderlichen Ausbildungsunterlagen
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| Abschluss |
- Kranführerausweis "Brücken- und Portalkran"
- PFK-Zertifikat
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| Dauer |
- 3 Tage
- Gesamtstunden: 27 UE1
- Unterrichtseinheiten pro Tag: 9 UE1
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| Teilnehmer-voraussetzungen |
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- gutes Seh- und Hörvermögen
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| Schulungskosten/ Fördermöglichkeiten |
- Bildungsgutschein: Die Förderung ist nach SGB II/ III möglich
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| Zulassungsnummer |
ZN: 01601080065/012 |
| Schulungsort |
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| Schulungstermine |
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1 UE=Unterrichteinheit 45 Minuten
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