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Qualifizierung nach SGB II/ III Bediener Brücken- u. Portalkran

Bediener Brücken- und Portalkran

Maßnahmenummer: 357-47-12

Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (§29 BGV D6) dürfen nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden, die unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Dieser Lehrgang versetzt die Teilnehmer in die Lage, unter Zugrundelegung der physikalischen Gesetze und der Unfallverhütungsvorschriften einen Brücken- und Portalkran sachkundig zu bedienen.

Ziel Erlangen des "Kranführerausweis Brücken- und Portalkran"
Inhalte
  • Wichtige Rechtsvorschriften (UVV)
  • Verschiedene Arten von Kranen
  • Physikalische Grundlagen
  • Aufbau des Kranes
  • Prüfungen von Kranen und Lastaufnahmemittel
  • Kranarbeiten (Anschlagen)
  • Abschlusstest (Theorie)
     
  • Einweisung am Kran
     
  • Fahrübungen mit und ohne Last
    - in der Ebene Abfangen der pendelnden Last
    - Höhenschätzen und Zielfahren
    - Absetzen nach Handzeichen
     
  • Abschlusstest (Praxis)
Schulungsmaterial
  • Leitfaden "Kranführer"
  • Inkl. erforderlichen Ausbildungsunterlagen
Abschluss
  • Kranführerausweis "Brücken- und Portalkran"
  • PFK-Zertifikat
Dauer
  • 3 Tage
  • Gesamtstunden: 27 UE1
  • Unterrichtseinheiten pro Tag: 9 UE1
Teilnehmer-voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung
  • gutes Seh- und Hörvermögen
Schulungskosten/ Fördermöglichkeiten
  • Bildungsgutschein: Die Förderung ist nach SGB II/ III möglich
Zulassungsnummer    ZN: 01601080065/012
Schulungsort
  • Köln
Schulungstermine

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 1 UE=Unterrichteinheit 45 Minuten